KRITIS Compliance
Regulatorische Anforderungen für Resilienz kritischer InfrastrukturenKritische Infrastrukturen unterliegen nicht nur Anforderungen an die IT- und Informationssicherheit, sondern auch an die physische Resilienz ihrer Anlagen und Prozesse. Neben den bestehenden Vorgaben aus dem BSIG und den Anforderungen aus dem NIS-2-Umsetzungsgesetz ist mit dem KRITIS-Dachgesetz ein bundeseinheitlicher, sektorenübergreifender Rahmen in Kraft, der Mindestvorgaben für den Schutz kritischer Infrastrukturen festlegt. Für Betreiber entsteht die Herausforderung vor allem in der belastbaren Verzahnung von Security, BCM, Krisenorganisation, Betrieb und Facility.
Sicherheit | Compliance | Vertrauen
Praktische Relevanz der KRITIS-Umsetzung
Die Umsetzung regulatorischer KRITIS-Anforderungen dient nicht nur der Rechtskonformität. Sie schafft Transparenz über kritische Abhängigkeiten, verbessert die Nachweisfähigkeit gegenüber Aufsicht und Prüfinstanzen und stärkt die Betriebs- und Resilienzfähigkeit über Cyber-, Krisen- und Ausfallszenarien hinweg.
Im Detail:
Regulatorische Nachweisfähigkeit
Strukturierte Dokumentation und belastbare Umsetzungsnachweise reduzieren Unsicherheit in Prüfungen und Audits.
Höhere Risikotransparenz
Risikoanalysen und Bewertungen schaffen Klarheit über kritische Prozesse, Abhängigkeiten und Schwachstellen.
Stärkere Betriebs- und Versorgungsstabilität
Resilienzmaßnahmen unterstützen dabei, kritische Funktionen auch bei Störungen, Ausfällen und Krisen aufrechtzuerhalten.
Belastbare Krisen- und Wiederanlauffähigkeit
Klare Abläufe, Rollen und Resilienzpläne verbessern die Reaktions- und Wiederherstellungsfähigkeit.
Für wen ist KRITIS relevant?
Relevanz besteht für Betreiber kritischer Infrastrukturen beziehungsweise kritischer Anlagen, deren Ausfall erhebliche Auswirkungen auf Versorgung, Sicherheit und staatliche Funktionsfähigkeit hätte.
Regulatorisch ist zwischen dem nationalen KRITIS-Rahmen und den breiter angelegten Anforderungen aus NIS-2 zu unterscheiden: Während NIS-2 einen erweiterten Kreis betroffener Einrichtungen der Cyber- und Informationssicherheit unterwirft, adressiert das KRITIS-Dachgesetz daneben sektorenübergreifend den Schutz und die Resilienz kritischer Anlagen.
Typische Zielgruppen:
Betreiber kritischer Infrastrukturen bzw. kritischer Anlagen
Organisationen aus regulierten Sektoren, deren Dienstleistungen oder Anlagen für die Versorgung und Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens wesentlich sind.
Unternehmen mit Prüfbedarf zur regulatorischen Betroffenheit
Organisationen, die klären müssen, ob und in welchem Umfang sie unter KRITIS-, NIS-2- oder ergänzende nationale Vorgaben fallen.
Unternehmen an operativen Schnittstellen zu KRITIS-Betreibern
Dienstleister, Tochtergesellschaften oder Betriebsverbünde, die nicht zwingend selbst KRITIS-Betreiber sind, aber in Governance, Sicherheits- und Nachweisprozesse eingebunden werden.
Hinweis:
Nicht jede NIS-2-betroffene Einrichtung ist KRITIS-Betreiber. Umgekehrt müssen KRITIS-Betreiber heute nicht nur Cyberanforderungen, sondern auch Anforderungen an physische und organisatorische Resilienz im Blick behalten.
Anforderungen für KRITIS-Betreiber
Für KRITIS-Betreiber ergibt sich heute ein erweitertes Anforderungsbild: Neben etablierten Vorgaben zur IT- und Informationssicherheit rücken auch physischer Schutz, Risikoanalysen und -bewertungen, Resilienzmaßnahmen, Resilienzpläne sowie das Meldewesen für Vorfälle in den Fokus.
Die Herausforderung liegt weniger in einzelnen Pflichten als in ihrer belastbaren Verzahnung über Security, Betrieb, BCM, Krisenorganisation und Facility hinweg.
Kernanforderungen:
Technische, sicherheitsbezogene und organisatorische Maßnahmen
Aufbau und Weiterentwicklung belastbarer Schutzmaßnahmen für kritische Prozesse, Systeme und Anlagen.
Risikoanalysen und Risikobewertungen
Strukturierte Identifikation, Bewertung und Priorisierung von Risiken, Abhängigkeiten und Schwachstellen.
Resilienzmaßnahmen und Resilienzpläne
Definition von Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Abläufen zur Aufrechterhaltung und Wiederherstellung kritischer Funktionen.
Vorfall- und Störungsmeldungen
Etablierung belastbarer Meldeprozesse für relevante Vorfälle und Störungen.
Nachweis- und Dokumentationsfähigkeit
Dokumentierte Umsetzung, nachvollziehbare Verantwortlichkeiten und auditierbare Prozesse.
Sektorspezifische Anforderungen
Berücksichtigung sektorspezifischer Rahmenbedingungen und bestehender branchennaher Standards.
Ihr Weg zur regulatorischen KRITIS-Umsetzung
Analyse und Planung
Durchführung einer Gap-Analyse zur Ermittlung des Istzustandes der Informationssicherheit sowie der Identifikation von Schwachstellen. Erstellung eines Maßnahmenplans.
ISMS-Entwicklung
(Weiter-)Entwicklung eines ISMS, angepasst an die Anforderungen des § 8a BSIG, und Festlegung prozessualer, organisatorischer, technischer sowie infrastruktureller Maßnahmen. Berücksichtigung des KRITIS-Anforderungskatalogs des BSI.
Maßnahmenumsetzung
Umsetzung der Maßnahmen (wie bspw. Zugangskontrollen, Netzwerksicherungen und Notfallpläne).
Auditvorbereitung
Durchführung interner Audits zur Bewertung der Effektivität des ISMS sowie Behebung von Abweichungen vor der offiziellen Prüfung gemäß GAiN und RUN.
Nachweisführung
Verifizierung und Einreichung der Nachweise gegenüber dem BSI.
Unsere Leistungen für KRITIS im Überblick
KRITIS-Betreiber müssen regulatorische Anforderungen an Cyber-, Informations- und physische Resilienz in eine belastbare Governance überführen. Wir unterstützen bei Einordnung, Gap-Analyse, Umsetzungsplanung und Nachweisfähigkeit.
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Häufig gestellte Fragen zu KRITIS
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