KRITIS Compliance

Regulatorische Anforderungen für Resilienz kritischer Infrastrukturen

Kritische Infrastrukturen unterliegen nicht nur Anforderungen an die IT- und Informationssicherheit, sondern auch an die physische Resilienz ihrer Anlagen und Prozesse. Neben den bestehenden Vorgaben aus dem BSIG und den Anforderungen aus dem NIS-2-Umsetzungsgesetz ist mit dem KRITIS-Dachgesetz ein bundeseinheitlicher, sektorenübergreifender Rahmen in Kraft, der Mindestvorgaben für den Schutz kritischer Infrastrukturen festlegt. Für Betreiber entsteht die Herausforderung vor allem in der belastbaren Verzahnung von Security, BCM, Krisenorganisation, Betrieb und Facility.

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Praktische Relevanz der KRITIS-Umsetzung

Die Umsetzung regulatorischer KRITIS-Anforderungen dient nicht nur der Rechtskonformität. Sie schafft Transparenz über kritische Abhängigkeiten, verbessert die Nachweisfähigkeit gegenüber Aufsicht und Prüfinstanzen und stärkt die Betriebs- und Resilienzfähigkeit über Cyber-, Krisen- und Ausfallszenarien hinweg.

Im Detail:

Regulatorische Nachweisfähigkeit
Strukturierte Dokumentation und belastbare Umsetzungsnachweise reduzieren Unsicherheit in Prüfungen und Audits.

Höhere Risikotransparenz
Risikoanalysen und Bewertungen schaffen Klarheit über kritische Prozesse, Abhängigkeiten und Schwachstellen.

Stärkere Betriebs- und Versorgungsstabilität
Resilienzmaßnahmen unterstützen dabei, kritische Funktionen auch bei Störungen, Ausfällen und Krisen aufrechtzuerhalten.

Belastbare Krisen- und Wiederanlauffähigkeit
Klare Abläufe, Rollen und Resilienzpläne verbessern die Reaktions- und Wiederherstellungsfähigkeit.

Für wen ist KRITIS relevant?

Relevanz besteht für Betreiber kritischer Infrastrukturen beziehungsweise kritischer Anlagen, deren Ausfall erhebliche Auswirkungen auf Versorgung, Sicherheit und staatliche Funktionsfähigkeit hätte.

Regulatorisch ist zwischen dem nationalen KRITIS-Rahmen und den breiter angelegten Anforderungen aus NIS-2 zu unterscheiden: Während NIS-2 einen erweiterten Kreis betroffener Einrichtungen der Cyber- und Informationssicherheit unterwirft, adressiert das KRITIS-Dachgesetz daneben sektorenübergreifend den Schutz und die Resilienz kritischer Anlagen.

Typische Zielgruppen:

Betreiber kritischer Infrastrukturen bzw. kritischer Anlagen
Organisationen aus regulierten Sektoren, deren Dienstleistungen oder Anlagen für die Versorgung und Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens wesentlich sind.

Unternehmen mit Prüfbedarf zur regulatorischen Betroffenheit
Organisationen, die klären müssen, ob und in welchem Umfang sie unter KRITIS-, NIS-2- oder ergänzende nationale Vorgaben fallen.

Unternehmen an operativen Schnittstellen zu KRITIS-Betreibern
Dienstleister, Tochtergesellschaften oder Betriebsverbünde, die nicht zwingend selbst KRITIS-Betreiber sind, aber in Governance, Sicherheits- und Nachweisprozesse eingebunden werden.

Hinweis:
Nicht jede NIS-2-betroffene Einrichtung ist KRITIS-Betreiber. Umgekehrt müssen KRITIS-Betreiber heute nicht nur Cyberanforderungen, sondern auch Anforderungen an physische und organisatorische Resilienz im Blick behalten.

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Anforderungen für KRITIS-Betreiber

Für KRITIS-Betreiber ergibt sich heute ein erweitertes Anforderungsbild: Neben etablierten Vorgaben zur IT- und Informationssicherheit rücken auch physischer Schutz, Risikoanalysen und -bewertungen, Resilienzmaßnahmen, Resilienzpläne sowie das Meldewesen für Vorfälle in den Fokus.

Die Herausforderung liegt weniger in einzelnen Pflichten als in ihrer belastbaren Verzahnung über Security, Betrieb, BCM, Krisenorganisation und Facility hinweg.

Kernanforderungen:

Technische, sicherheitsbezogene und organisatorische Maßnahmen
Aufbau und Weiterentwicklung belastbarer Schutzmaßnahmen für kritische Prozesse, Systeme und Anlagen.

Risikoanalysen und Risikobewertungen
Strukturierte Identifikation, Bewertung und Priorisierung von Risiken, Abhängigkeiten und Schwachstellen.

Resilienzmaßnahmen und Resilienzpläne
Definition von Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Abläufen zur Aufrechterhaltung und Wiederherstellung kritischer Funktionen.

Vorfall- und Störungsmeldungen
Etablierung belastbarer Meldeprozesse für relevante Vorfälle und Störungen.

Nachweis- und Dokumentationsfähigkeit
Dokumentierte Umsetzung, nachvollziehbare Verantwortlichkeiten und auditierbare Prozesse.

Sektorspezifische Anforderungen
Berücksichtigung sektorspezifischer Rahmenbedingungen und bestehender branchennaher Standards.

Ihr Weg zur regulatorischen KRITIS-Umsetzung

Die Umsetzung regulatorischer KRITIS-Anforderungen erfordert ein strukturiertes Vorgehen. Von der Betroffenheitsprüfung über die Gap-Analyse bis zur belastbaren Verankerung von Maßnahmen, Rollen, Nachweisen und Meldeprozessen begleiten wir Betreiber kritischer Infrastrukturen bei der fachlich sauberen und umsetzbaren Ausgestaltung ihrer Anforderungen.
Schritt 1
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Schritt 1

Analyse und Planung

Durchführung einer Gap-Analyse zur Ermittlung des Istzustandes der Informationssicherheit sowie der Identifikation von Schwachstellen.  Erstellung eines Maßnahmenplans.

Schritt 2
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Schritt 2

ISMS-Entwicklung

(Weiter-)Entwicklung eines ISMS, angepasst an die Anforderungen des § 8a BSIG, und Festlegung prozessualer, organisatorischer, technischer sowie infrastruktureller Maßnahmen. Berücksichtigung des KRITIS-Anforderungskatalogs des BSI.

Schritt 3
Schritt 3

Maßnahmenumsetzung

Umsetzung der Maßnahmen (wie bspw. Zugangskontrollen, Netzwerksicherungen und Notfallpläne).

Schritt 4
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Schritt 4

Auditvorbereitung

Durchführung interner Audits zur Bewertung der Effektivität des ISMS sowie  Behebung von Abweichungen vor der offiziellen Prüfung gemäß GAiN und RUN.

Schritt 5
Schritt 5

Nachweisführung

Verifizierung und Einreichung der Nachweise gegenüber dem BSI.

Unsere Leistungen für KRITIS im Überblick

KRITIS-Betreiber müssen regulatorische Anforderungen an Cyber-, Informations- und physische Resilienz in eine belastbare Governance überführen. Wir unterstützen bei Einordnung, Gap-Analyse, Umsetzungsplanung und Nachweisfähigkeit.

Betroffenheits- und GAP-Analyse

Bewertung des aktuellen Reifegrads und Identifikation regulatorischer Lücken in Bezug auf KRITIS-, NIS-2- und angrenzende Anforderungen.

Resilienz- und Krisenplanung

Entwicklung belastbarer Resilienzpläne, Notfallstrukturen und Wiederanlaufkonzepte.

Risikoanalysen und Risikobewertungen

Methodische Bewertung kritischer Prozesse, Abhängigkeiten und Schwachstellen als Grundlage priorisierter Maßnahmen.

Interne Audits und Nachweisvorbereitung

Vorbereitung auf Nachweis-, Prüf- und Dokumentations­anforderungen durch strukturierte Reviews und belastbare Evidenzen.

Aufbau von Governance, ISMS und BCM

Strukturierte Zusammenführung von Informationssicherheit, Betriebsfortführung und Krisenorganisation.

Rollenklärung, Schulung und Sensibilisierung

Verankerung von Zuständigkeiten und Abläufen in den betroffenen Funktionen und Führungsebenen.

Der richtige Partner für Ihre KRITIS-Compliance

Strukturiert und nachweisorientiert

Unser Vorgehen zielt auf belastbare Umsetzung, klare Verantwortlichkeiten und nachvollziehbare Dokumentation.

Regulatorische Einordnung mit Umsetzungsperspektive

Wir verbinden rechtliche und regulatorische Anforderungen mit der operativen Umsetzung in Security, BCM, Krisenorganisation und Betrieb.

Unabhängig und passgenau

Wir beraten technologie- und anbieterunabhängig und richten die Umsetzung an Ihrem regulatorischen und organisatorischen Kontext aus.

Häufig gestellte Fragen zu KRITIS

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