KRITIS Compliance
IT-Sicherheit als gesetzliche Pflicht für kritische InfrastrukturenKritische Infrastrukturen sind essenziell für die Versorgung und Sicherheit der Gesellschaft. Gemäß § 8a BSIG sind Betreiber verpflichtet, IT-Ausfälle und Cyberangriffe durch wirksame technische und organisatorische Maßnahmen zu verhindern und deren Wirksamkeit regelmäßig alle zwei Jahre dem BSI nachzuweisen. Zertifizierungen wie ISO 27001 nativ oder ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz bieten dafür eine Grundlage, erfüllen jedoch die gesetzlichen Vorgaben nicht vollständig.
Sicherheit | Compliance | Vertrauen
Vorteile der KRITIS Compliance
Die Erfüllung der Anforderungen nach § 8a BSIG bietet nicht nur gesetzeskonforme Sicherheit, sondern auch strategische Vorteile für Betreiber kritischer Infrastrukturen. Unternehmen profitieren von erhöhter Resilienz, Vertrauen und einer stabileren IT-Landschaft.
Vorteile im Detail:
- Gesetzeskonformität sicherstellen
Nachweis der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben durch prozessuale, organisatorische, technische und infrastrukturelle Sicherheitsmaßnahmen. - Schutz vor Cyberangriffen
Minimierung der Risiken von IT-Ausfällen und Angriffen durch effektive Präventionsmaßnahmen. - Erhöhtes Vertrauen bei Kunden und Partnern
Nachweis eines hohen Sicherheitsstandards stärkt die Reputation und erleichtert Kooperationen. - Sicherstellung der Betriebsfähigkeit
Absicherung zentraler Versorgungs- und Dienstleistungsfunktionen durch widerstandsfähige IT-Strukturen. - Frühzeitige Erkennung von Schwachstellen
Regelmäßige Prüfungen und Audits helfen, potenzielle Risiken zu identifizieren und zu beheben.
Für wen ist KRITIS relevant?
Die Anforderungen nach § 8a BSIG richten sich an Unternehmen und Organisationen in Deutschland, die als Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) eingestuft sind. Diese Organisationen stellen essenzielle Dienstleistungen bereit, deren Ausfall gravierende Auswirkungen auf die Versorgung und Sicherheit der Gesellschaft hätte. Die Einstufung erfolgt anhand fester Schwellenwerte, die den Umfang und die Bedeutung der Infrastruktur definieren.
Zielgruppen:
- Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS):
Unternehmen aus definierten Sektoren wie Energie, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Transport, IT und Telekommunikation, die gemäß BSI-Einstufung die Schwellenwerte überschreiten. - Zulieferer und IT-Dienstleister für KRITIS-Betreiber:
Unternehmen, die wesentliche IT-Services oder technische Leistungen erbringen, die direkt für den Betrieb kritischer Infrastrukturen erforderlich sind. - Organisationen mit nationaler Bedeutung:
Einrichtungen, deren Betrieb für die Sicherheit oder Versorgung der Gesellschaft unverzichtbar ist, z. B. große Krankenhäuser oder Energieversorger.
Hinweis:
Die Einstufung als KRITIS-Betreiber erfolgt ausschließlich nach deutschen Vorgaben gemäß § 8a BSIG und unterscheidet sich von der EU-weiten NIS-2-Richtlinie, die eine breitere Zielgruppe adressiert.
Anforderungen für KRITIS-Betreiber
Betreiber kritischer Infrastrukturen stehen gemäß § 8a BSIG in der Verantwortung, ihre IT-Systeme gegen Cyberangriffe und Ausfälle abzusichern. Die gesetzlichen Anforderungen umfassen sowohl die Umsetzung wirksamer Sicherheitsmaßnahmen als auch deren regelmäßigen Nachweis gegenüber dem BSI. Dabei gelten branchenspezifische Vorgaben, die an die jeweilige Kritikalität der Systeme angepasst sind.
Kernanforderungen:
- Technische und organisatorische Maßnahmen:
Aufbau eines umfassenden ISMS (Informationssicherheits-Managementsystems), das Schutz, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität sicherstellt. - Risikomanagement:
Identifikation und Bewertung potenzieller Bedrohungen sowie Implementierung geeigneter Maßnahmen. - Nachweispflicht:
Alle zwei Jahre müssen Betreiber die Wirksamkeit der Maßnahmen gegenüber dem BSI verifizieren und dokumentieren. - Störungsmanagement:
Entwicklung und Implementierung von Notfall- und Wiederherstellungsplänen zur Minimierung der Auswirkungen von IT-Ausfällen. - Branchenspezifische Sicherheitsstandards:
Berücksichtigung sektorspezifischer Anforderungen, z. B. in den Bereichen Energie, Gesundheit, Wasser oder Transport.
Eine Konkretisierung der KRITIS-Anforderungen (§8a Abs. 1 und §1a BSIG) ist durch das BSI mit Hilfe eines dokumentierten Anforderungskatalogs erfolgt.
Ihr Weg zur KRITIS-Compliance
Die Umsetzung der KRITIS-Anforderungen gemäß § 8a BSIG erfordert eine strukturierte Vorgehensweise. Mit unserem bewährten 5-Phasen-Prozess führen wir Betreiber kritischer Infrastrukturen effizient zur Compliance, von der ersten Analyse bis zur erfolgreichen Nachweisführung gegenüber dem BSI.
Analyse und Planung
Durchführung einer Gap-Analyse zur Ermittlung des Istzustandes der Informationssicherheit sowie der Identifikation von Schwachstellen. Erstellung eines Maßnahmenplans.
ISMS-Entwicklung
(Weiter-)Entwicklung eines ISMS, angepasst an die Anforderungen des § 8a BSIG, und Festlegung prozessualer, organisatorischer, technischer sowie infrastruktureller Maßnahmen. Berücksichtigung des KRITIS-Anforderungskatalogs des BSI.
Maßnahmenumsetzung
Umsetzung der Maßnahmen (wie bspw. Zugangskontrollen, Netzwerksicherungen und Notfallpläne).
Auditvorbereitung
Durchführung interner Audits zur Bewertung der Effektivität des ISMS sowie Behebung von Abweichungen vor der offiziellen Prüfung gemäß GAiN und RUN.
Nachweisführung
Verifizierung und Einreichung der Nachweise gegenüber dem BSI.
Unsere Leistungen für KRITIS §8a BSIG im Überblick
Kritische Infrastrukturen stehen vor der Herausforderung, strenge gesetzliche Anforderungen gemäß §8a BSIG zu erfüllen und gleichzeitig ihre Resilienz gegen zunehmende Bedrohungen zu stärken. Mit bewährten Methoden und langjähriger Expertise unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der Anforderungen und der Optimierung ihrer Sicherheitsstrategien:
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